Rechtsprechung
BGH, 22.12.2004 - 2 StR 470/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 260 Abs. 4 StPO
Besonders schwere Vergewaltigung (Tenor); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht des Behandlungserfolges; Therapiebereitschaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abänderung eines Schuldspruchs; Erfüllung eines Qualifikationstatbestandes
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Erfolgsaussichten der Unterbringung bei fehlender Krankheitseinsicht und Therapiebereitschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 22.12.2004 - 2 StR 470/04
Das Landgericht hat zwar im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 StGB ("nicht von vornherein aussichtslos") einen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 91, 1) unzutreffenden Maßstab angelegt (vgl. auch BGH NStZ-RR 2003, 214). - BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Auszug aus BGH, 22.12.2004 - 2 StR 470/04
Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt sich jedoch, daß beim Angeklagten eine hinreichend konkrete Aussicht des Behandlungserfolges besteht, auch wenn zuerst seine Krankheitserkenntnis und Therapiebereitschaft positiv beeinflußt werden muß (vgl. dazu BGH NStZ 2001, 313, 314/315; insoweit in BGHSt 46, 225 ff. nicht abgedruckt). - BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02
Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)
Auszug aus BGH, 22.12.2004 - 2 StR 470/04
Die Tat des Angeklagten vom 24. Oktober 2004 hat den Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfüllt und muß deshalb im Urteilstenor als besonders schwer gekennzeichnet werden (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4;… Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. Rdn. 78 zu § 177 m.w.N.). - BGH, 26.03.2003 - 2 StR 54/03
Strafzumessung (gerechter Ausgleich des Unrechts- und Schuldgehalts)
Auszug aus BGH, 22.12.2004 - 2 StR 470/04
Das Landgericht hat zwar im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 StGB ("nicht von vornherein aussichtslos") einen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 91, 1) unzutreffenden Maßstab angelegt (vgl. auch BGH NStZ-RR 2003, 214).
- BGH, 19.08.2005 - 2 StR 335/05
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung eines …
Die Verwirklichung der Qualifikation gemäß § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB ist in der Urteilsformel durch Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung kenntlich zu machen (…vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Nr. 1 Urteilsformel 4; BGH StraFo 2003, 281; BGH, Beschl. vom 23. Mai 2003 - 3 StR 121/03; Senatsbeschl. vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 470/04;… Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 177 Rdn. 78). - BGH, 10.11.2009 - 5 StR 382/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende Aussicht auf …
Ob hier eine derartige Erfolgsaussicht besteht, wofür die erstmalige Durchführung einer stationären Therapie sprechen könnte, wird das neue Tatgericht mit Hilfe eines Sachverständigen (§ 246a StPO) zu beurteilen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 214; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 470/04).